Kranken- und Pflegeversicherung: Beihilfeabsicherung vom Dienstherrn, Rest über eine PKV:
- Die Beihilfe des Dienstherrn deckt üblicherweise nur 50 bis 80 % der Krankheitskosten
- Bei Heilfürsorge mit GKV-Leistungsniveau besteht zusätzlicher Absicherungsbedarf
- Beamte und ihre Familie sollen die bestmögliche Versorgung erhalten